Die Kirchengemeinde in der Mitte Nordfrieslands
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Regeln für die Grabgestaltung!

Regeln für die Grabgestaltung

Nach dem Todesfall eines Verwandten gibt es vieles zu bedenken und zu regeln sein. Dazu gehört auch die Überlegung, wie das Grab anlegen sollen. Dazu möchten wir eine kleine Hilfestellung geben. Die untenstehenden Hinweise helfen bei der Grabgestaltung gemäß unserer Friedhofsordnung. Diese Ordnung ist nicht nur dazu gedacht, unserem Friedhof ein ansprechendes Äußeres zu geben und zu erhalten. Sie soll auch die Würde einer Ruhestätte für Verstorbenen wahren helfen und zugleich auch gewährleisten, dass die nötigen Arbeiten unsererseits möglichst kostengünstig und auch zeitsparend durchgeführt werden können.

Unser Friedhofsgärtner wird nach einer Frist von ca. 6 Wochen die Grabstelle zur Bepflanzung vorbereiten. Wenn Sie die Grabpflege bei uns oder einer zugelassenen Gärtnerei in Auftrag gegeben haben, fallen für Sie keine Arbeiten an, außer dass Sie die Art der Bepflanzung bestimmen müssen. Sollten Sie die Anlage des Grabes und die Pflege selbst vornehmen wollen, bitten wir Sie um Beachtung folgender Punkte:

Um ein ordentliches Aussehen des Friedhofes sowie auch eine gute Bewirtschaftung durch den Friedhofsgärtner als auch die Sicherheit für alle Friedhofsnutzer zu gewährleisten, müssen die vorgesehenen Grabgrößen eingehalten werden.

Achten Sie bitte deshalb darauf, dass

a.) Wahlgräber eine Grablänge von 2,50 Metern (gemessen von der hinteren Kante des Grabsteinsockels und eine Breite von je 1,15 Meter pro Grabbreite umfassen ( 2-stelliges Grab = 2,30 Meter; 3-stelliges Grab = 3,45 Meter usw.)

b.) bei Rasengräbern der Pflanzstreifen nicht über das vorgegebene Maß ( 1 Meter, gemessen von der hinteren Grabsteinkante aus) hinaus ausgeweitet wird; hier ist auch eine Bepflanzung hinter dem Grabstein nicht zulässig!

Bitte denken Sie daran, dass eine Bepflanzung mit Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern nicht zulässig ist. Die Wurzeln breiten sich sonst oft über die Grabfläche hinaus aus und können so auch auf benachbarten Gräbern störend wirken.

Auf dem Friedhof sind als Einfassungsmaterialien nur Naturstein und Pflanzen zulässig. Bitte schneiden Sie die Pflanzhecken rechtzeitig zurück und achten Sie darauf, dass diese nicht auf den Weg hinauswachsen. Für Rasengräber sind keine Einfassungen zulässig.

Irmgard Tiedemann (Kirchenbüro), Tel.: 04671 - 3496
P. Johannes Steffen (Bez. Nord), Tel: 04672/282

WerkHUS, Frau Hanno, Tel: 0160/98094741

Bürozeiten

Di.: 11.00 - 12.30 h.

Do.: 16.00 - 17.30 h,

Fr.: 8.30 - 10.00 h

Die Aufstellung von Grabsteinen sowie die Verlegung von Einfassungen aus Stein sind genehmigungspflichtig. Der von Ihnen beauftragte Steinmetz ist Ihnen bei der Antragsstellung gerne behilflich.

Die Erstbepflanzung/Grabanlage sowie jede Steinaufstellung oder Anbringung einer Grabeinfassung muss vom Friedhofsgärtner abgenommen werden. Setzen Sie sich bitte am besten direkt vor Ort mit ihm in Verbindung.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer werden Sie rechtzeitig von der Friedhofsverwaltung angeschrieben. Wird das Nutzungsrecht aufgegeben, ist der Grabnutzer verpflichtet, sämtliche Pflanzen und den Grabstein vom Grab zu entfernen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Hinweise eine Hilfe sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Irmgard Tiedemann im Gemeindebüro. Im Gemeindebüro können Sie zu den Bürozeiten (Di.: 11.00 - 12.30 h. Do.: 16.00 - 17.30 h, Fr.: 8.30 - 10.00 h) auch bei evtl. auftauchenden Fragen die komplette Friedhofsordnung einsehen.